Gebührenübersicht

 

 

 

 

 

Gebührenkatalog der

 

Wasserversorgungsgenossenschaft Hanstedt eG

 

 

 

 

 

Preise für die Wasserlieferungen ab dem 1. Januar 2021

 

 

Das gelieferte Wasser wird nach Kubikmetern berechnet, daneben wird ein Grundpreis für den Zähler erhoben.

 

 

Für Mitglieder und Nichtmitglieder beträgt der Wasserpreis 1,15 € pro m³.

 

 

Die Grundgebühr für den Wasserzähler beträgt für Mitglieder 54,00 € und für Nichtmitglieder 84,00 € im Jahr.

 

 

 Der Mitgliedsbeitrag in der Genossenschaft beträgt einmalig 102,26 €.

 

 

Mahnkosten ab dem 1. Januar 2020

 

Mahnung 5,00 €                             Letze Mahnung 10,00 €

 

 

Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens 50,00 €

 

 

Absperren und Öffnen eines Anschlusses je 100,00 €

 

 

 

 

Anschlusspreise bei Hausanschlüssen ab dem 01. Januar 2020

 

 

 

Für den Anschluss eines Grundstückes, dass an einer Straße mit vorhandener Wasserversorgungsleitung der WVG Hanstedt eG liegt, wird eine Anschlußgebühr berechnet. Diese können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.

 

 

Für jede Wohnung in diesem Hause, ist zusätzlich eine einmalige Gebühr von 350,00 € für das Wasserwerk zu entrichten.

 

 

Alle für die Hausanschlussleitung anfallenden Kosten, einschließlich der Straßenbaukosten trägt der Anschlussnehmer.

 

 

Kosten für die Herstellung der Versorgungsleitungen werden den Anschlussnehmer berechnet. Aufgrund der vorhandenen Leitungen, könen die Kosten sehr unterschiedlich sein. Auf Anfrage, schicken wir Ihnen gerne ein Angebot zu.

 

 

Für das Bauwasser werden 50,00 € pro Wohneinheit berechnet.

 

 

Werden auf angeschlossenen Grundstücken weitere Wohneinheiten bzw. Gebäudenutzflächen errichtet, so sind auch hierfür die Kosten erneut zu entrichten.

 

 

Preise und Gebühren können vom Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat geändert werden.

 

 

Bei Doppelhäusern erhält jede Haushälfte eine eigene Hausanschlussleitung.

 

 

Auf alle Preise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gültigen Steuersatz berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.